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Power-to-Fuel und das CO2-Gesetz

Achtung: diese Seite ist nicht mehr aktuell. Am 25. September 2020 hat das Schweizer Parlament dem neuen CO2-Gesetz zugestimmt und die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe in Art. 18 verankert. Was unten als Art. 16 bezeichnet wird und wofür wir uns seit 2014 engagieren, wurde damit im Gesetz aufgenommen. Jedoch hat ausgerechnet die Erdöllobby, die von der Anrechenbarkeit profitieren könnte, das Referendum gegen das Gesetz ergriffen, so dass am 13. Juni 2021 das Volk das letzte Wort dazu hat.

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Saubere Mobilität durch einen geschlossenen CO2-Kreislauf? Es ist schon heute Realität: synthetische Treibstoffe auf der Basis von CO2, das aus der Luft gewonnen wird. Das Beste: Fossile Brennstoffe können im Boden bleiben.

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So funktioniert Power-to-Fuel: Den Rohstoff CO2 aus der Umgebungsluft filtern, Wasserstoff und Energie zugeben und fertig ist der Treibstoff. Die Energie, die dem Kreislauf zugeführt werden muss, kommt aus erneuerbaren Quellen – Atomstrom ist aus mehreren Gründen dafür nicht geeignet – und dient dazu, Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zu spalten. In diesem Kreislauf gelangt also kein «neues» CO2 in die Atmosphäre. Erdöl und Erdgas werden nicht angerührt.

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Clean Fuel Now fordert deshalb von der Politik, dass bei Fahrzeugen die mit Power-to-Fuel betrieben werden, neue Massstäbe angelegt werden müssen. Veraltete CO2-Sanktionen, die auf fossilem CO2-Ausstoss beruhen, dürfen demnach nicht mehr angewendet werden.

 

Daraus entsteht zum Beispiel gerade für Importeure von Fahrzeugflotten ein starker Anreiz, in eine klimafreundliche Innovation zu investieren. Die zudem mit den Motoren und der Infrastruktur von heute funktioniert.

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Präsentation Clean Fuel Now

Warum Artikel 16 Sinn macht

Als das CO2-Gesetz geschrieben wurde, waren praktisch klimaneutrale synthetische Treibstoffe, die mit CO2 aus der Umgebungsluft hergestellt werden, noch unbekannt. Fahrzeuge, die mit solchen synthetischen Treibstoffen gefahren werden, erzeugen netto praktisch kein CO2. Trotzdem müssen sie CO2-Sanktionen mit bezahlen. Um dies zu ändern und die Technologie zu fördern, die von heute auf morgen eine klimafreundliche Mobilität ermöglichen würde, hat alt Nationalrat Thomas Böhni den Bundesrat aufgefordert, diese Treibstoffe bei den CO2-Sanktionen als mindernd anzurechnen.

 

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. Die Sanktionen wurden bis 2015 schrittweise eingeführt. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte lagen 2013 bei 145 g CO2/km, was einer Absenkrate gegenüber dem Vorjahr um rund 3.8% entspricht. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie vom 27.06.2014). Die Sanktionen sollen die Importeure dazu «ermuntern», verbrauchsärmere Fahrzeuge zu fördern.

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Das Problem: als das CO2-Gesetz und die CO2-Emissionsvorschriften geschrieben wurden, waren synthetische Treibstoffe, die mit Ökostrom und CO2 aus der Umgebungsluft produziert werden, noch Zukunftsmusik. Dies führt zur absurden Situation, dass Unternehmen wie Audi, die sehr viel Geld in die Entwicklung praktisch klimaneutraler Treibstoffe investieren und ihre Fahrzeuge damit fahren lassen, trotzdem CO2-Sanktionen auf diese Fahrzeuge zahlen müssen. Obwohl diese gar kein CO2 produzieren. Denn bei der Berechnung zählt nicht der konkrete CO2-Ausstoss, sondern ein theoretischer Wert, der vom Fahrzeugtyp abhängt.

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Nartionalrat Thomas Böhni will das ändern. Er forderte vom Bundesrat in einer ersten Motion, «die notwendigen gesetzlichen, regulatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Betreiber, Importeure und Hersteller von Fahrzeugen, welche mit CO2-neutralen, synthetischen und in der Schweiz hergestellten Treibstoffen betankt werden, reduzierte C02-Emissionswerte im Rahmen der Flottenemissionsregelung angerechnet erhalten». Die Motion wurde von Vertretern aller Parteien unterzeichnet (zur Motion Böhni).

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Die eingereichte Motion wurde mittlerweile von Nationalrat Martin Bäumle übernommen und im Nationalrat direkt mit überraschender Mehrheit angenommen. Nach der Beantwortung durch den Bundesrat wird sie zuerst vom Nationalrat und dann vom Ständerat behandelt. Unser Ziel ist es, dass sie von beiden Kammern mehrheitlich angenommen wird. Dies würde der Schweiz zu einem Spitzenplatz bei der Förderung klimaneutraler Mobilität verhelfen, Arbeitsplätze schaffen, die Abhängigkeit vom Ausland verringern und zudem erneuerbare Energien fördern.

Die Motion

Umweltministerin Doris Leuthard mit den Gründern von Climeworks.

Anrechnung synthetischer, CO2-neutraler Treibstoffe

Clean Fuel Now setzt sich für die Motion 14.3837 ein: Synthetische, CO2-neutrale Treibstoffe. Anrechnung bei der CO2-Flottenemissionsregelung.

 

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen, regulatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Betreiber, Importeure und Hersteller von Fahrzeugen, welche mit synthetischen, CO2-neutralen und in der Schweiz hergestellten Treibstoffen betankt werden, reduzierte CO2-Emissionswerte im Rahmen der Flottenemissionsregelung angerechnet erhalten.

 

Die Motion wurde im Nationalrat am 16.06.16 angenommen, im Ständerat am 8.3.2017.

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