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Die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe fehlt


Wir begrüssen die Vorlage zum CO2 Gesetz. Bei der Revision des CO2-Gesetzes fehlt allerdings die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe.

Warum ist die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe so relevant? Aus dem bestehenden CO2 Gesetz übernimmt das neue CO2 Gesetz die Emissionsgrenzwerte für Neuwagen. Hier hat sich in den letzten Jahren die Ausgangslage geändert, indem neue, synthetische Treibstoffe zur Verfügung stehen, die kein fossiles CO2 emittieren. Diese synthetischen Treibstoffe werden mittels erneuerbarem Strom aus CO2 und Wasser hergestellt. Da das CO2 direkt aus der Atmosphäre gewonnen wird, entsteht ein geschlossener Kreislauf, und es wird kein zusätzliches CO2 emittiert und es werden keine fossilen Energieträger benötigt, sofern der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt.

Diesen Treibstoffen wird eine grosse Bedeutung für die Umsetzung des Pariser Abkommens beigemessen. Die Technologie ist zwar noch nicht ausgereift. Technologien entwickeln sich jedoch, wenn ein Markt gegeben ist. Dieser Markt ist mit dem Mobilitätssektor vorhanden, sofern die regulatorischen Hürden abgebaut werden, die einer wirtschaftlichen Produktion aktuell noch im Weg stehen.

Eine Modifikation der Emissionsgrenzwerte für Neuwagen ermöglicht es nun, den Markt so zu öffnen, dass diese Schlüsseltechnologie sich optimal entwickeln kann.

Zu diesem Zweck ist im Gesetz folgender Passus aufzunehmen Art. 13 Individuelle Zielvorgabe 1. Der Bundesrat legt eine Berechnungsmethode fest, nach der für jeden Importeur oder Hersteller von Fahrzeugen die individuelle Zielvorgabe (Art. 10 Abs. 3) berechnet wird. Die Berechnung bezieht sich auf die im jeweiligen Jahr erstmals in Verkehr gesetzten Fahrzeuge des Importeurs oder Herstellers (Neuwagenflotte). Dabei bilden die Personenwagen einerseits und die Lieferwagen und leichten Sattelschlepper andererseits eine je eigene Neuwagenflotte. 


2. Bei der Festlegung der Berechnungsmethode berücksichtigt der Bundesrat insbesondere: a. die Eigenschaften der eingeführten oder in der Schweiz hergestellten Fahrzeuge wie Leergewicht oder Standfläche; b. die Vorschriften der EU. c. allfällige Kompensationen durch synthetische Treibstoffe, die mit erneuerbarem Strom hergestellt wurden. Die Kompensation soll im Einklang mit den bisherigen Effizienzbestrebungen festgelegt werden und diese nicht konkurrenzieren. Gegebenenfalls müssen dazu neue Mechanismen entwickelt werden. (neu)

Die Anrechenbarkeit von synthetischen, weitgehend klimaneutralen Treibstoffen an die Flottenziele verhilft einer Schlüsseltechnologie für den Kampf gegen den Klimawandel zum Durchbruch und kann einen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien leisten, sowie während einer Übergangszeit zu einer rascheren Dekarbonisierung in den passenden Nischen führen, als eine allein auf Elektromobilität bauende Strategie. Beide Ansätze ergänzen sich hervorragend. Es ist deshalb wichtig, einen solchen Mechanismus im Gesetz vorzusehen. Auch in der EU sind Bestrebungen in Gang gesetzt worden, die Anrechenbarkeit für synthetische Treibstoffe zu gewähren.

Der Verein Clean Fuel Now engagiert sich dafür, dass sie Anrechenbarkeit berücksichtigt wird. Mehr Informationen erhalten Sie unter info@cleanfuelnow.com.

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