swisscleantech legt Musterstellungnahme vor
Der Wirtschaftsverband swisscleantech reagiert auf die Vernehmlassung zur Vorlage der Schweizer Klimapolitik nach 2020. Mitgliederfirmen und Branchenverbände können sich nun mit Ergänzungen an einer Musterstellungnahme beteiligen. Die Musterstellungnahme wurde von swisscleantech in einem Seminar ihrer Fokusgruppe Klima erarbeitet. Zudem wurden Gespräche mit Firmen, Branchenvertretern und Experten zu der Vorlage geführt, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Hier gehts zur Medienmitteilung und zur Musterstellungnahme.
Der Verein Clean Fuel Now begrüsst besonders den folgenden Passus, der auf die fehlende Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe hinweist:
Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Reduktionsmassnahmen, die der Bundesrat dem Parlament unterbreiten soll? Wenn ja, welche?
Für eine Pariskompatible Ausgestaltung der nationalen Klimapolitik müssen weitere Wirkungshebel und Massnahmenbereiche aktiviert werden, die in der Vorlage noch fehlen: Der Verkehrsbereich wird in der Einschätzung von swisscleantech noch zu ungenügend abgedeckt. In der Vorlage fehlen beispielsweise Massnahmen für den Gütertransportbereich – in welchen ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist – sowie Anreizsysteme im Bereich alternativer Treibstoffe. Konkret soll in der Berechnungsmethode für den Verbrauch der Neuwagenflotte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Importeure CO2-Emissionen durch Treibstoffe kompensieren können, die ohne die Verwendung von fossilen Energieträgern hergestellt wurden.
Dazu soll Art. 13 Individuelle Zielvorgabe mit einem Buchstaben c ergänzt werden: Neu c. Allfällige Kompensationen durch Treibstoffe, die ohne die Verwendung von fossilen Energieträgern hergestellt wurden. Die Kompensation soll im Einklang mit den bisherigen Effizienzbestrebungen festgelegt werden und diese nicht konkurrenzieren. Der Bundesrat regelt die Details. Im Verkehr der Zukunft müssen auch vermehrt Lenkungsmassnahmen eine Rolle spielen. Ein umfassendes Mobility Pricing könnte dabei eine nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen. Zudem würde es Anreize für eine umweltschonende Mobilität und für eine zeitlich effizientere und flexiblere Verkehrsabwicklung setzen.
Quelle: http://www.swisscleantech.ch/inhalt/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=7710&
Zum besseren Veständnis noch einmal der besagte Artikel
Art. 13 Individuelle Zielvorgabe
1. Der Bundesrat legt eine Berechnungsmethode fest, nach der für jeden Importeur oder Hersteller von Fahrzeugen die individuelle Zielvorgabe (Art. 10 Abs. 3) berechnet wird. Die Berechnung bezieht sich auf die im jeweiligen Jahr erstmals in Verkehr gesetzten Fahrzeuge des Importeurs oder Herstellers (Neuwagenflotte). Dabei bilden die Personenwagen einerseits und die Lieferwagen und leichten Sattelschlepper andererseits eine je eigene Neuwagenflotte.
2. Bei der Festlegung der Berechnungsmethode berücksichtigt der Bundesrat insbesondere:
a. die Eigenschaften der eingeführten oder in der Schweiz hergestellten Fahrzeuge wie Leergewicht oder Standfläche;
b. die Vorschriften der EU.