top of page

Nationalrat: Motion Böhni im CO2-Gesetz


Über vier Jahre ist es nun her, das der damalige GLP-Nationalrat Thomas Böhni eine Motion im Nationalrat einreichte, die den Bundesrat verpflichten sollte, «die notwendigen gesetzlichen, regulatorischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Betreiber, Importeure und Hersteller von Fahrzeugen, welche mit CO2-neutralen, synthetischen und in der Schweiz hergestellten Treibstoffen betankt werden, reduzierte CO2-Emissionswerte im Rahmen der Flottenemissionsregelung angerechnet erhalten».

Obwohl gewisse Beamte aus den Bundesämtern für Energie und Umwelt sich explizit gegen diese für Klimaschutz und Wirtschaft mehr als sinnvolle Forderung aussprachen und erheblich dagegen lobbyierten, fand die Motion dank GLP-Nationalrat Martin Bäumle und FDP-Ständerat Ruedi Noser Eingang in die «Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020», in Form von Artikel 16. Dieser wurde gestern im Nationalrat diskussionslos verabschiedet.

Artikel 16 – und damit die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe bei der Berechnung der CO2-Sanktionen im Zusammenhang mit der Flottenemissionsregelung – ist m Grundsatz unbestritten. Das Parlament will, dass «Betreiber, Importeure und Hersteller von Fahrzeugen, welche mit CO2-neutralen, synthetischen und in der Schweiz hergestellten Treibstoffen betankt werden, reduzierte CO2-Emissionswerte im Rahmen der Flottenemissionsregelung angerechnet erhalten». (Zitat aus Artikel 16)

 

Es gab aber auch noch eine Abstimmung zum Artikel 16. Diese betraf jedoch nur ein kleines – und faktisch – unwichtiges Detail im Absatz 1. Im Satz «Hersteller und Importeure von Fahrzeugen können beantragen, dass die CO2-Verminderung, die durch die Verwendung von Treibstoffen erzielt wird, die mittels Elektrizität aus erneuerbaren Energien hergestellt werden (synthetische Treibstoffe), bei der Berechnung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagenflotte berücksichtigt wird» wurde «Elektrizität aus erneuerbaren Energien» ersetzt durch «Elektrizität aus CO2-armer Produktion».

Dabei handelte es sich um einen Mehrheitsantrag aus der zuständigen Kommission, eingebracht von der FDP. Der Antrag kam nach verschiedenen Aussagen so zustande, dass die Verwaltung die bürgerlichen Parlamentarier informiert habe, es bestünde sonst die Gefahr, dass der Strom durch Photovoltaik-Zellen produziert würde, die aus China stammen. Weil diese mit Kohlestrom hergestellt wurden, sei der Strom nicht klimaneutraler, als wenn er mittels fossilem Erdgas in einem Gaskraftwerk hergestellt wurde.

Diese Argumentation ist jedoch falsch.

Richtig ist zwar, dass Photovoltaik-Anlagen wegen ihrer teilweise unökologischen Herstellung teilweise (!) eine relativ hohe CO2-Belastung aufweisen. Diese fällt aber ausschliesslich bei der Herstellung und nicht im Betrieb an. Photovoltaik-Anlagen produzieren im Betrieb kein CO2! Deshalb kann auch nicht mehr CO2 erzeugt werden, wenn man sie zusätzlich noch ausnutzt. Im Gegenteil!

Wenn man Photovoltaik-Systeme dank Power-to-X besser auslastet – indem man Überschussstrom für die Synthese verwendet – spielt es keine Rolle, ob die Systeme mit Kohlestrom oder Windstrom erzeugt wurden. Nichts führt zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen, jedoch wird sogar der durchschnittliche CO2-Anteil pro Kilowattstunde gesenkt.

Hinzu kommt noch folgendes: Die verschiedenen Stromerzeugungsarten gelangen entsprechend der Reihenfolge ihrer Grenzkosten in den Markt («Merit Order»). Photovoltaik-Grenzkosten liegen bei praktisch bei Null, weil Photovoltaik-Systeme praktisch keine Betriebsmittel erfordern. Sie sind somit niedriger als die Grenzkosten von Wasserkraftwerken, die zwar auch kaum Betriebsmittel erfordern aber z.B. Wasserzinse leisten müssen. Gemäss der Merit Order dängt deshalb die Photovoltaik zu Zeiten mit Stromüberschüssen die Wasserkraft aus dem Markt. Es ist deshalb mehr als unwahrscheinlich, dass irgendwer auf die Idee käme, Photovoltaik und Power-to-X-Anlagen zu verbinden. Stattdessen wird man ausschliesslich Wasserkraft nutzen und damit die sonst stark gebeutelte Wasserkraft stützen. Es handelt sich um eine win-win-win-Situation.

Wenn man überhaupt – im Unterschied zur Bewertung von Elektromobilen – die CO2-Belastung eruieren will, müsste man die CO2-Emissionen der Photovoltaik und Wasserkraft entsprechend ihrer Anteile im Sommerhalbjahr gewichten und zusammenzuzählen. Aber wenn man das macht, dann sollte man es konsequenterweise für alle Antriebsarten machen, also auch für Elektromobilität. Die Argumentation der Bundesämter ist somit falsch und inkonsequent.

Die Umweltverbände vermuteten im Vorfeld der Abstimmung über die Totalrevision des CO2-Gesetzes noch eine weitere Motivation für die Umformulierung: die Atomlobby wolle Atomstrom für die Treibstoffsynthese einsetzen. Doch auch diese Befürchtung ist falsch.

Zwar schliesst die Formulierung den Einsatz von Atomstrom nicht aus. Aber es ist aus wirtschaftlichen Gründen absolut undenkbar, dass Atomstrom zum Einsatz kommen könnte.

Power-to-X-Anlagen müssen in der Schweiz auf Kraftwerksgelände gebaut werden, weil sie sonst der Netzabgabe unterliegen würden. Diese ist so hoch, dass sie den synthetischen Treibstoff zu teurer machen würde. Um amortisiert zu werden, brauchen Power-to-X-Anlagen eine Betriebsdauer von 20 bis 30 Jahren. Solche Laufzeiten kann kein AKW-Betreiber vertraglich garantieren. Somit wird mit grosser Sicherheit niemand eine Power-to-X-Anlagen-Anlage auf einem AKW-Areal bauen. Auto Schweiz hat uns im übrigen auch schon schriftlich mitgeteilt, dass man den Standpunkt vertritt, dass die Schweizer Automobil-Importeure keinen Atomstrom einsetzen werden, sondern die ursprüngliche Formulierung (Minderheitsantrag Martin Bäumle).

#environment #climatechange #Klimaziel #CO2Capture #CleanFuelNow #CO2Gesetz #Innovation #UREK #MotionBöhni

bottom of page