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Kommission verabschiedet wichtiges Massnahmenpaket für die Schweizer Klimapolitik


Am Freitag informierte die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) über wichtige Beschlüsse zuhanden des Plenums bei der Beratung des neuen CO2-Gesetzes.

Für die Förderung synthetischer, praktisch klimaneutraler Treibstoffe – in flüssiger oder gasförmiger Form – sind vor allem dieser Punkt von grosser Bedeutung: "Des Weiteren hat die Kommission entschieden, dass Steuererleichterungen für erneuerbare Treibstoffe, die am 30. Juni 2020 auslaufen, vorläufig bis 2030 verlängert werden sollen. Sie wird diesen Entscheid nochmals prüfen, wenn die ausgearbeitete parlamentarische Initiative Burkart 17.405 vorliegt." Anders formuliert: die Mineralölsteuerbefreiung für Biotreibstoffe soll bis 2030 verlängert werden.

Damit ist eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt, parallel zum Ausbau der Elektromobilität auch den Betrieb der bestehenden Fahrzeugflotte auf erneuerbare, synthetische Treibstoffe voranzutreiben. Wichtig ist nun, dass auch das Plenum des Ständerats sich dieser Sichtweise anschliesst.

Weiter offen sind die anderen Themen. Die Anrechenbarkeit synthetischer Treibstoffe bei den Flottenemissionen (Art. 16 im neuen CO2-Gesetz) kann nicht warten, bis das neue Gesetz verabschiedet ist, der Umrechnungsfehler beim Import von LNG muss korrigiert werden und bei der Anrechnung des Biogas-Anteils sollte man den wirklichen Gehalt berücksichtigen und nicht nur die 10%, die offiziell auf der Energie-Etikette stehen.

Die Medienmitteilung der UREK-S kann man hier nachlesen:

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-urek-s-2019-08-16.aspx

#KlimafreundlicheMobilität #Biogas #PowertoGas

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