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Schweiz will bis 2050 klimaneutral sein


"Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 entschieden, dieses Ziel zu verschärfen: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit entspricht die Schweiz dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen", hat der Bundesrat gestern in Form einer Medienmitteilung veröffentlicht.

Dort heisst es weiter:

"In der Schweiz können die CO2-Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie mit heute bekannten Technologien und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 um bis zu 95 Prozent gesenkt werden.... Zum Ausgleich der verbleibenden Emissionen sollen künftig neben den natürlichen CO2-Speichern (wie Wälder und Böden) auch Technologien zum Einsatz kommen, die der Atmosphäre Treibhausgase dauerhaft entziehen und diese speichern (siehe Link unten). Die Schweizer Industrie und Forschung spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung solcher Emissionstechnologien."

Mit der Schweizer Industrie dürfte wohl vor allem Climeworks gemeint sein, das ETH-Spinoff, das CO2 aus der Atmosphäre filtern kann, erste kommerzielle Anlagen für das Rezyklieren von atmosphärischem CO2 betreibt und eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der ersten kommerziellen Anlagen für die Produktion synthetischer Treibstoffe spielt.

Viele Jahre hat es gedauert, bis die Innovation von Climeworks ins Bewusstsein von Öffentlichkeit, Politik und Wirtschaft rückte, doch nun scheint es soweit zu sein, dass wir endlich auf dem Weg in eine nachhaltige Wirtschaft sind, die auf geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen basiert. In der Wissenschaft spricht man deshalb auch nicht von Dekarbonisierung, sondern von Defossilisierung.

Dekarbonisierung würde keinen Sinn machen, denn das Wort bedeutet eine Abkehr von Kohlenstoff, müsste also auch Holz, Biogas und letztendlich uns selbst beinhalten. Hingegen geht es um eine Abkehr von fossilem Kohlenstoff, weshalb Defossilisierung der bessere Begriff ist.

Damit dies gelingt, müssen bei der Verlängerung des alten und der Formulierung des neuen CO2-Gesetzes griffige Massnahmen definiert werden. Zum Beispiel könnte man Art. 16 des neuen CO2-Gesetzes bereits bei der Verlängerung des alten berücksichtigen und implementieren. Die Mineralölsteuerbefreiung für Biotreibstoffe muss verlängert werden und deren Definition auf synthetische Treibstoffe ausgeweitet werden. Dass dies nicht zu einer Doppelanrechnung führen würde, zeigt die Anrechenung des 10% Biogas-Anteils beim Erdgas. Bei der Anrechenbarkeit geht es um die Anerkennung, dass hier netto kein CO2 produziert wird und die Mineralölsteuerbefreiung ist eine indirekte Förderung einer Technologie, die einen Anschub benötigt.

Weitere dringend notwendige Massnahmen sind: Korrektur des naturwissenschaftlich falschen Umrechnungsfaktors beim LNG-Import auf den naturwissenschaftlichen korrekten Wert und die Anrechnung des tatsächlichen Anteils Biogas beziehungsweise Biotreibstoff im Zusammenhang mit jeglichen Sanktionen. (Dies gilt übrigens auch für Öl- und Gasheizungen, die ja ebenfalls mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können.)

Man darf gespannt sein, ob der Bundesrat die bisher noch existierenden bürokratischen Widersprüche zu seiner Zielsetzung beseitigt oder die veraltete Ideologie, dass der CO2-Ausstoss am Auspuff beziehungsweise Kamin gemessen wird, sich noch weiterhin halten kann – bis man eines Tages merkt, dass man den gesamten Kreislauf betrachten muss, nicht nur einzelne Abschnitte davon.

Last not least müsste das neue CO2-Gesetz nun konsequenterweise eine Formulierung enthalten, die das direkte Entfernen von CO2 aus der Atmosphäre anerkennt. Ein Ansatz dafür könnte eine Umformulierung von Art. 4 Absatz 2 (Änderung unterstrichen):

2 Zur Erreichung der Verminderungsziele sollen auch Massnahmen nach anderen Erlassen beitragen, welche die Treibhausgasemissionen oder die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre vermindern, namentlich in den Bereichen Umwelt, Energie, Land-, Wald- und Holzwirtschaft, Strassenverkehr, Flugverkehr und Mineralölbesteuerung, sowie freiwillige Massnahmen.

Und um den Dschungel der Kompensationsmechanismen und -regulierungen aufzuräumen, könnte man einen dritten Absatz hinzufügen und den Rest auf dem Verordnungsweg lösen:

3 Wer auf eigene Kosten Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernt oder entfernen lässt, kann die Menge der aus der Atmosphäre entfernten Treibhausgase bei der Berechnung der eigenen Treibhausgasemissionen in Abzug bringen. Der Abzug kann nur einmalig erfolgen.

Wir freuen uns über Kommentare, um diese Ideen zu diskutieren!

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