Der europäische Biogas Verband EBA fordert die EU-Kommission auf, das grosse Potenzial von Biogas bei den «Green Deal»-Verhandlungen zu berücksichtigen. Der Verband untermauert sein Anliegen anhand der Daten von nicht weniger als 11 internationalen Studien aus dem Bereich der nachhaltigen Mobilität. (Quelle)

In Schweden könnte die bereits jetzt hohe Nutzung von Biogas einen weiteren Schub erfahren, denn die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Steuerbefreiungsmassnahmen für Biogas und Biopropan in Schweden genehmigt. Damit können Biogas und Biopropan, das nicht auf Nahrungsmitteln basiert und das in Schweden zum Heizen oder als Treibstoff verwendet wird, bis 2030 staatliche Beihilfen gemäss EU-Vorschriften erhalten. Im Rahmen von zwei getrennten Regelungen bietet Schweden bislang eine Befreiung von der Energie- und CO₂-Besteuerung an und zwar für Biogas, das zur Wärmeerzeugung verwendet wird, und Biogas, das als Treibstoff verwendet wird. Mit ihrer Entscheidung Ende Juni genehmigt die EU-Kommission eine zehnjährige Verlängerung dieser Steuerbefreiungen bis 2030.
Ziel ist es, die Verwendung von Biogas und Biopropan zu erhöhen und die Verwendung fossiler Brennstoffe und deren Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der EU-Entscheid könnte Signalwirkung für weitere Massnahmen zugunsten von Biogas und anderen biogenen Treibstoffen in anderen EU-Staaten haben. Denn solche Massnahmen dürfen – genau wie nun in Schweden – keine Wettbewerbsverzerrung verursachen und müssen stets im Einklang mit den strengen EU-Beihilfevorschriften stehen. Das Beispiel Schweden zeigt, das dies durchaus realisierbar ist (Quelle)
Und was passiert in der Schweiz?
Die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe («Mineralölsteuerbefreiung») soll Ende 2023 fallen zugunsten eines Kompensationsmodells. Zwar soll dieses in der Theorie die Zusatzkosten von Biogas im Vergleich zu fossilem genauso gut decken können, aber gleichzeitig werden ausländische Anbieter auf den Markt drängen, weil diese günstiger anbieten können.
Nichts gegen einen solchen Wettbewerb, aber wäre es nicht sinnvoller, dafür zu sorgen, dass wir alle knappen Ressourcen in der Schweiz zuerst einmal ausschöpfen? Denn um in 30 Jahren CO2-neutral zu sein, was eine enorme Kraftanstrengung verlange, werden alle Länder alle ihre Ressourcen einsetzen müssen. Wenn ausländische Anbieter die inländischen – primär Landwirte – erst einmal verdrängt haben, wird ein Wiederaufbau seinen Preis haben. Unbekannt ist, ob eine entsprechende Abwägung vor der Debatte des CO2-Gesetzes stattgefunden hat. Eine Verlängerung der Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe («Mineralölsteuerbefreiung») wäre aber so oder so wünschbar.