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Schweizer CO2-Gesetzgebung im Deutschen Bundestag



Quelle: https://mrcampaigning.com/



Titel : Schweizer CO2-Gesetzgebung im Deutschen Bundestag




Immer wieder behaupten die Gegner des CO2-Gesetzes, die Schweiz sei zu klein, als dass wir mit einem eigenen CO2-Gesetz einen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Wenn man das nur so sieht, stimmt das Argument natürlich. Aber wer sagt denn,

dass wir nicht auch andere Länder inspirieren können?

Clean Fuel Now engagiert sich seit 2014 dafür, dass klimaneutrale, synthetische Treibstoffe bei der Berechnung der CO2-Emissionen von Fahrzeugflotten mit ihrem effektiven Netto-CO2-Gehalt angerechnet werden. Dann müssten sie quasi CO2-neutral in die Berechnung

einfliessen. Ein so betanktes Fahrzeug wäre dann so gut wie ein Elektrofahrzeug. Was als Motion Böhni im Nationalrat seinen Anfang fand, floss zwischenzeitlich als Art. 16 in den Entwurf des neuen, kommenden CO2-Gesetzes ein und ist nun Art. 18 im revidierten

CO2-Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen werden.

Wie das Dokument hier (Download-Link) zeigt, wurde bei Einzelfragen zu synthetischen Kraftstoffen im Deutschen Bundestag auf Artikel 18 und Clean Fuel Now verwiesen. Wer hat’s erfunden? – Wals wir hier in der Schweiz erfinden, findet – wenn es gut ist – hoffentlich

weltweit Nachahmer, so dass eine vorbildliche Gesetzgebung in der Schweiz durchaus global ihre Wirkung entfalten kann.

Gleiches gilt übrigens für Art. 53 Abs. 2, der besagt, dass bis zu 49% der Einnahmen aus der Flugticketabgabe zur Anschubfinanzierung für synthetisches Kerosin verwendet werden können. Auch für diese Lösung interessieren sich im Ausland sehr viele Akteure,

neben Fluglinien und Flughäfen auch Flugzeugbauer und Politiker.

Es lohnt sich also, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Tun wir das auch am 13. Juni und sagen wir Ja zum neuen, totalrevidierten CO2-Gesetz.



für weitere Informationen, siehe hier




Mr.Campaigning

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