Im aktuellen Entwurf für das neue CO2-Gesetz befindet sich ein Änderungsvorschlag, der es ermöglichen würde, synthetische Treibstoffe mit Atomstrom zu produzieren und sie dann trotzdem von den CO2-Sanktionen zu befreien (Art. 16, Kommission des Nationalrates, Mehrheit). Man kann nur hoffen, dass der Nationalrat dem Minderheitsantrag von Martin Bäumle folgt und bei der Version des Ständerats bleibt.

Denn sogar die Automobil-Branche hat sich schon 2018 von solchen Überlegungen klar distanziert. Neben dem befürchteten Imageschaden war dies damit begründet, dass es gar keinen Sinn machen würde.
Eine Syntheseanlage muss wegen des Netzentgelts am Ort der Stromproduktion erstellt und über 20 Jahre amortisiert werden, aber kein AKW kann eine solch lange Laufzeit garantieren. Das können nur zukunftsfähige Kraftwerke, also Wasser, Wind und Sonne. Deshalb wird die Automobilindustrie niemals eine Syntheseanlage bei einem AKW finanzieren.
Es ist also völlig unnötig deswegen die Unterstützung durch die Ratslinke aufs Spiel zu setzen und man kann nur hoffen, dass auch eine genügend grosse Anzahl bürgerlicher Nationalräte dies erkennt und im Sinne der Wirtschaft gegen den Änderungsantrag und für die Version des Ständerats stimmt.